Drohende

Energie­knappheit

Prognose: Es gibt keine

Die Energieversorgung ist aktuell gewährleistet. Es lässt sich derzeit aber nicht abschätzen, wie lange die Versorgung ohne größere Eingriffe nahezu im Normalzustand weiterlaufen kann. Dies hängt mit sehr vielen Variablen zusammen, wie zum Beispiel der Außentemperatur, dem nationalen Gasverbrauch und den Im- und Exportmengen.

Jetzt Gemeinsam vorsorgen

Jeder kann mithelfen, die Versorgungssicherheit vorzubereiten. Jede Kilowattstunde Gas, die wir beispielsweise im Sommer einsparen, trägt dazu bei, dass wir bundesweit mehr Gas einspeichern und dadurch besser durch den Winter kommen können. Daher ist jeder Gasverbraucher gehalten, so viel Energie wie möglich einzusparen. Dies gilt für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Industrie als größtem Erdgasverbraucher. Es braucht jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung. Das dient nicht nur dem Klimaschutz und der Versorgungsicherheit, sondern entlastet auch das Portemonnaie.

Faktencheck: Was bringen unsere Gasspeicher­reserven wirklich?

In den Gasspeichern (Kavernen) in Kiel-Rönne können bis zu 56 Millionen Kubikmeter komprimiertes Gas gelagert werden. Das klingt viel – ist jedoch nur ein Bruchteil des Kieler Verbrauchs in der kalten Jahreszeit. Die Kieler Reserven würden im Notfall auch nicht lange reichen. Denn die Kieler Gasspeicher – die einzigen, die es in Schleswig-Holstein gibt – sind im Vergleich zu den anderen 30 deutschen Speichern eher klein.

Die Kavernen waren auch nie als Notreserve gedacht. Ihr Zweck ist es vielmehr, durch geschicktes Sondieren der Marktlage, Preisschwankungen auszugleichen – und so auch einen Beitrag zu stabilen Gastarifen zu leisten. Die Bewirtschaftung der Gaskavernen ist im Prinzip recht simpel und funktioniert am besten, wenn die Großhandelspreise stark schwanken: Bei Ausschlägen nach unten wird Gas aus dem Netz in die Kavernen gedrückt. Schnellen die Notierungen hingegen nach oben, geben die Stadtwerke Gas an den Markt ab.

In der derzeitigen Notlage werden die Kavernen nun quasi zweckentfremdet und zur Sicherung der Versorgungslage ausschließlich als Speicher eingesetzt.

Der Ernstfall

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23.06.2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas für die Bundesrepublik Deutschland ausgerufen. Der Notfallplan regelt die Gasversorgung im Krisenfall. Zurzeit befinden wir uns in der zweiten Eskalationsstufe. Sollte eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungslage und somit die Notfallstufe eintreten, greift der Staat in den Energiemarkt ein und regelt die Versorgung.

Allen muss klar sein: Privathaushalte gelten zwar im Rahmen des Notfallplans als „geschützt“, das bedeutet aber nicht, dass dieser Kundengruppe eine Belieferung mit Gas in jeder Situation garantiert wird – sie steht in der Abschaltreihenfolge lediglich am Ende.

Sollte also im Falle des Eintretens der Notfallstufe nicht ausreichend Gas in Kiel ankommen, können auch ganze Netzstränge inklusive geschützter Kunden vom Netz genommen werden.

Wir möchten deshalb verdeutlichen: Es geht bei dieser Initiative nicht um den Profit oder die Rentabilität einzelner Wirtschaftsunternehmen, sondern um den Schutz unserer Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt. Und das können wir nur gemeinsam schaffen, indem wir Energie sparen. Jetzt.

Bundesrepublik Deutschland

Notfallplan Gas

Frühwarnstufe
Ernstzunehmende Hinweise liegen vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgung führen kann.
Alarmstufe

Es liegt eine Störung vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgung führen kann (Versorgung aber noch gewährleistet).

Notfallstufe

Es liegt eine erhebliche Störung vor und alle marktbasierenden Maßnahmen reichen nicht aus, um die Nachfrage zu decken. Dann erfolgen Zwangsmaßnahmen (Abschaltungen) und die Bundesnetzagentur wird zentraler Lastverteiler.

Notfallplan Gas der EU

Zusätzlich zu unserem nationalen Notfallplan Gas, der von der Bundesregierung ausgerufen wurde, haben sich auch die EU-Länder auf einen gemeinsamen Plan zur Senkung der Gasnachfrage geeinigt.

Der Plan sieht vor, dass die Länder im Zeitraum von Anfang August 2022 bis März 2023 auf freiwilliger Basis ihren nationalen  Gasverbrauch um 15 % senken.

Für Deutschland bedeutet der Notfallplan, dass rund zehn Milliarden Kubikmeter Gas eingespart werden müssten. Das entspricht etwa dem Jahresverbrauch von fünf Millionen Haushalten. 2021 gab es in Deutschland rund 40,7 Millionen Haushalte. Demnach müsste jeder Haushalt rund zwölf Prozent seines Gasverbrauchs sparen. Als größter Gasimporteur Europas muss Deutschland mit den neuen EU-Vorgaben in den kommenden Monaten den Verbrauch deutlich stärker senken als die anderen Länder der Europäischen Union. Aufgrund der besonderen Situation fordert die Bundesnetzagentur für Deutschland sogar eine Einsparung um 20 Prozent.

PREISCHAOS AM ENERGIEMARKT

Bereits im Verlauf des Jahres 2021 kam es zu einem starken Anstieg der Großhandelspreise für Strom und Gas, sodass der Börsenkurs ein Allzeithoch nach dem nächsten verzeichnete. Der Krieg in der Ukraine hat die ohnehin schon angespannte Situation am Energiemarkt noch einmal deutlich verstärkt. Bedingt durch die kontinuierlich immer weiter reduzierten Gasexporte Russlands eilen die Großhandelspreise an der Gas- und Strombörse von einem Höchststand zum nächsten.

Vor allem der Gasmarkt hat unter den Liefereinbrüchen aus Russland zu leiden, weshalb die Bundesregierung auf Basis des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) ein Rettungspaket in Form von Umlagen, Soforthilfen und Preisbremsen verabschiedet hat. Dieses sieht vor, die sogenannte Bilanzierungsumlage zu reaktivieren. Um die Mehrbelastungen durch die Gasumlagen für Verbraucher zu reduzieren, wird die Mehrwertsteuer auf Erdgas ab Oktober von 19% auf 7% abgesenkt.

Das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) gibt es bereits seit dem Jahr 1975. Um Energieversorgung in Deutschland im Krisenfall zu regeln und gewährleisten zu können, gab es in diesem Jahr mehrere Anpassungen.

 

Aktuelle Infos

Aktuelle Informationen zur Umsetzung von Soforthilfen, Preisbremsen etc. im Zusammenhang mit der Energiekrise stellen die Stadtwerke Kiel Ihren Kunden auf stadtwerke-kiel.de zur Verfügung.

Speicherumlage

Hinzu kommt – ebenfalls ab 1. Oktober – noch die Gasspeicherumlage. Diese dient dem Ausgleich der Kosten zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit gegenüber der Trading Hub Europe (THE), die für die deutsche Gasmarkt-Organisation zuständig ist. Auch hier entstehen Mehrkosten, z.B. durch den Kauf von Gas zur Einhaltung der vorgegebenen Speicherfüllstände.

Die Speicherumlage beträgt 0,059 Cent (netto) bzw. 0,070 Cent (brutto) pro Kilowattstunde Gas. Diese wird halbjährlich einer Überprüfung unterzogen und gegebenenfalls angepasst.

Bilanzierungsumlage

Der Energiemarkt in Deutschland basiert zum einen auf dem physischen Netz, das Gas oder Strom zu den Endverbrauchern bringt und zum anderen auf einem virtuellen, bilanziellen Markt, der den Handel mit Energiemengen ermöglicht. Dieser virtuelle Markt ist in sogenannte Bilanzkreise unterteilt. Das sind virtuelle Energiemengenkonten, die eine Verbindung zwischen dem virtuellen, bilanziellen und dem physischen Netz ermöglichen und als Instrumente zum Ordnen des Strom- bzw. Gasmarktes dienen. Um ein stabiles Netz zu gewährleisten, muss zu jeder Zeit ein Gleichgewicht zwischen den ins Netz eingespeisten und den entnommenen Mengen Energie herrschen.

Um die Netzstabilität zu gewährleisten, sind die Bilanzkreisverantwortlichen dazu angehalten, den Energiebedarf für ihren Bilanzkreis möglichst genau zu prognostizieren. Trotz dieser Prognosen, die sich aus Einspeise- und Entnahmeprognosen der Produzenten und Versorger zusammensetzen, kann es zu Schwankungen kommen und geplante Energiemengen stehen nicht zur Verfügung. Nun muss dieses Ungleichgewicht irgendwie ausgeglichen werden und das geschieht mit Hilfe von Energiereserven, die sogenannte Regelenergie. Durch ihren Einsatz wird das Gleichgewicht im physischen Netz ausgeglichen. Es herrscht nun aber noch ein Defizit im virtuellen Energiemengenkonto des Bilanzkreises. Um dieses ebenfalls auszugleichen, kommt ein rein bilanzielles Hilfsmittel, also ein Geldfluss, die Ausgleichsenergie, zum Tragen.

Die Bilanzierungsumlage zielt auf die oben beschriebenen Zusammenhänge ab. Mit ihrer Hilfe wird unter anderem die Beschaffung von Regelenergie finanziert. Diese Umlage ist, anders als die Beschaffungs- sowie Speicherumlage auch nicht neu, sondern betrug zuletzt lediglich 0,000 Cent. Aufgrund der neuesten Entwicklungen wurde die Bilanzierungsumlage aber reaktiviert und ab 1. Oktober 2022 auf künftig 0,57 Cent (netto) bzw. 0,678 Cent (brutto) pro Kilowattstunde festgelegt.

Energie­spartipps

Ein Mittel, das uns allen zur Verfügung steht, ist das Energiesparen. Wir haben Tipps zusammengetragen, die jeder auch im Alltag einfach umsetzen kann.

Hintergrund­wissen

Sie haben Fragen und möchten besser verstehen, wie die Dinge am Energiemarkt zusammenhängen? Dann sind Sie hier genau richtig.